Schlussbestimmung
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt für Ansuchen, die ab diesem Datum beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Schlussbestimmung
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt für Ansuchen, die ab diesem Datum beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen.