Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2003
gilt für Teilzeitbeschäftigungen, die zur Betreuung von Kindern, die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden, in Anspruch genommen werden.
(Anm: LGBl.Nr. 101/2003)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2003
gilt für Teilzeitbeschäftigungen, die zur Betreuung von Kindern, die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden, in Anspruch genommen werden.
(Anm: LGBl.Nr. 101/2003)