Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2000

Ansprüche, die durch das Dienstrechtsänderungsgesetz 2000 neu geschaffen wurden, haben nur Mütter (Adoptiv- oder Pflegemütter), wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2000 geboren wurde.

(Anm: LGBl.Nr. 24/2001)