Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stimmergebnis auf Landesebene

Die Landeswahlbehörde hat nach Einlangen der Berichte aller Kreiswahlbehörden gemäß folgende Feststellungen zu treffen:

1. die Gesamtsumme der landesweit abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen;

2. die Summe der ungültigen Stimmen;

3. die Summe der gültigen Stimmen;

4. die auf die einzelnen Parteien landesweit entfallenden gültigen Stimmen (Landesparteisummen);

5. die von den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern der Landeswahlvorschläge landesweit erreichte Anzahl von gültigen Vorzugsstimmen.