Tätigkeitsbericht
Das Landesverwaltungsgericht hat bei Bedarf, mindestens aber alle drei Jahre, einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und diesen der Landesregierung zu übermitteln. gilt sinngemäß.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Tätigkeitsbericht
Das Landesverwaltungsgericht hat bei Bedarf, mindestens aber alle drei Jahre, einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und diesen der Landesregierung zu übermitteln. gilt sinngemäß.