Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tätigkeitsbericht

Das Landesverwaltungsgericht hat bei Bedarf, mindestens aber alle drei Jahre, einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und diesen der Landesregierung zu übermitteln. gilt sinngemäß.