Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbot von Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film-, Foto- und Tonaufnahmen

Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film-, Foto- und Tonaufnahmen von öffentlichen mündlichen Verhandlungen sind unzulässig.

(Anm: LGBl.Nr. 8/2020)