Verbot von Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film-, Foto- und Tonaufnahmen
Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film-, Foto- und Tonaufnahmen von öffentlichen mündlichen Verhandlungen sind unzulässig.
(Anm: LGBl.Nr. 8/2020)
