1. HAUPTSTÜCK ORGANISATION DES LANDESVERWALTUNGSGERICHTS
1. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Zusammensetzung
(1) Für das Land Oberösterreich besteht ein Landesverwaltungsgericht. Es hat seinen Sitz in Linz.
(2) Das Landesverwaltungsgericht setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
1. der Präsidentin bzw. dem Präsidenten,
2. der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten und
3. der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern.
