Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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1. HAUPTSTÜCK ORGANISATION DES LANDESVERWALTUNGSGERICHTS

1. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Zusammensetzung

(1) Für das Land Oberösterreich besteht ein Landesverwaltungsgericht. Es hat seinen Sitz in Linz.

(2) Das Landesverwaltungsgericht setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

1. der Präsidentin bzw. dem Präsidenten,

2. der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten und

3. der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern.