Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Artikel II

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 17/1995)

Artikel I Z 2 Pkt. 2/A lit. a bis c ist auf Dienstverhältnisse, die bereits vor dem 1. Jänner 1995 bestanden haben, nicht anzuwenden.