Eingetragene Partnerschaft
Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Bediensteten sinngemäß anzuwenden: , , , mit Ausnahme der Z 2 lit. b zweiter Fall, sowie .
(Anm: LGBl.Nr. 54/2012)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eingetragene Partnerschaft
Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Bediensteten sinngemäß anzuwenden: , , , mit Ausnahme der Z 2 lit. b zweiter Fall, sowie .
(Anm: LGBl.Nr. 54/2012)