Dienstbeurteilung der Vertragslehrer
Die Bestimmungen über die Dienstbeurteilung sind auf Vertragslehrer mit folgenden Abweichungen anzuwenden:
1. Im Fall einer Anlassbeurteilung gemäß ist der Vertragslehrer für das Semester zu beurteilen, in dem der Anlass liegt.
2. Wird ein Leistungshinweis nach erteilt, umfasst der Beurteilungszeitraum das Semester, in dem der Leistungshinweis erteilt wurde, sowie das darauffolgende Semester.
(Anm: LGBl.Nr. 81/2002)
