Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßgebender Immissionsort

Der maßgebende Immissionsort für die Berechnung der Lärmindizes gemäß und 2 liegt bei geschützten Personen auf der Fassade in der Höhe der jeweiligen Geschoße des Objekts. Dieser Immissionsort ist auch maßgeblich für die Beurteilung der Lärmauswirkungen und die Ermittlung allenfalls erforderlicher straßenseitiger (aktiver) oder objektseitiger (passiver) Lärmschutzmaßnahmen.