Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. ABSCHNITT

Dienstverrichtungen im Dienstort

Anspruch bei Dienstverrichtungen im Dienstort

(1) Bei Dienstverrichtungen im Dienstort gebührt die Reisekostenvergütung und die Tagesgebühr gemäß . Für die Bemessung der Tagesgebühr gilt sinngemäß.

(2) Bei folgenden Dienstverrichtungen im Dienstort gebührt keine Tagesgebühr:

1. Teilnahme an Sitzungen, Beratungen und repräsentativen Veranstaltungen;

2. Teilnahme an Veranstaltungen zum Zweck der eigenen Aus- und Fortbildung;

3. Tätigkeiten in Zweigstellen (dislozierten Büroräumen).