Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Leiterobjektivierung

Für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern um Leiterstellen nach bzw. wird zusätzlich zu den im angeführten Auswahlkriterien das Auswahlkriterium „Ergebnis mindestens eines Testverfahrens, das zur Ermittlung der für die Leitung einer Schule erforderlichen Fähigkeiten geeignet ist“ festgelegt.

Anm: LGBl.Nr. 47/2019)