Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufhebung von Bescheiden

Die Landesregierung kann, soweit nicht ein Einspruch gemäß erhoben wurde, Bescheide der Organe der LKUF, die Gesetze oder Verordnungen verletzen, innerhalb von drei Jahren nach Eintritt der Rechtskraft von Amts wegen oder auf Antrag aufheben.