Aufgaben der Ordnerinnen und/oder Ordner
Die Ordnerinnen und/oder Ordner haben die Erste Präsidentin bzw. den Ersten Präsidenten bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß und bei der Handhabung der Hausordnung zu unterstützen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufgaben der Ordnerinnen und/oder Ordner
Die Ordnerinnen und/oder Ordner haben die Erste Präsidentin bzw. den Ersten Präsidenten bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß und bei der Handhabung der Hausordnung zu unterstützen.