Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Ordnerinnen und/oder Ordner

Die Ordnerinnen und/oder Ordner haben die Erste Präsidentin bzw. den Ersten Präsidenten bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß und bei der Handhabung der Hausordnung zu unterstützen.