Erreichung eines höheren Gehaltes
Der Beamte der Allgemeinen Verwaltung erreicht einen höheren Gehalt durch
- Vorrückung ( und 113i),
- Zeitvorrückung (),
- Beförderung (),
- Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe ( bis 4 und ) und
- Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ().
(Anm: LGBl.Nr. 68/1981, 87/2016)
