Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Erreichung eines höheren Gehaltes

Der Beamte der Allgemeinen Verwaltung erreicht einen höheren Gehalt durch

- Vorrückung ( und 113i),

- Zeitvorrückung (),

- Beförderung (),

- Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe ( bis 4 und ) und

- Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ().

(Anm: LGBl.Nr. 68/1981, 87/2016)