Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zum Oö. Landes- und Gemeinde- Dienstrechtsänderungsgesetz 2007

und Abs. 3 i.d.F. vor dem Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2007 gelten weiterhin für Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2007 eine rechtskräftige oder endgültige auf „nicht zufriedenstellend“ lautende Dienstbeurteilung aufgewiesen haben oder aufweisen. ist auf diese Personen nicht anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 56/2007)