Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anrechnung von Karenzurlauben für die Vorrückung

Auf Karenzurlaube, die vor dem 1. Juli 1995 angetreten worden sind, ist in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1995 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 65/1995)