Anrechnung von Karenzurlauben für die Vorrückung
Auf Karenzurlaube, die vor dem 1. Juli 1995 angetreten worden sind, ist in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1995 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 65/1995)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Anrechnung von Karenzurlauben für die Vorrückung
Auf Karenzurlaube, die vor dem 1. Juli 1995 angetreten worden sind, ist in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1995 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 65/1995)