Leichenteile, totgeborene menschliche Früchte, Leichenreste
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten sinngemäß auch für Leichenteile, totgeborene menschliche Früchte und Leichenreste.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Leichenteile, totgeborene menschliche Früchte, Leichenreste
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten sinngemäß auch für Leichenteile, totgeborene menschliche Früchte und Leichenreste.