Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleitung und Schulcluster-Leitung

Die Bildungsdirektion ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter oder der Leiterin bzw. dem Leiter eines Schulclusters.

(Anm.: LGBl.Nr. 114/2018)