Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleitung und Schulcluster-Leitung
Die Bildungsdirektion ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter oder der Leiterin bzw. dem Leiter eines Schulclusters.
(Anm.: LGBl.Nr. 114/2018)
