Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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8. ABSCHNITT

Sonstige Rechte des Beamten

Bezüge

Der Beamte hat nach Maßgabe besonderer landesgesetzlicher Vorschriften Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.