8. ABSCHNITT
Sonstige Rechte des Beamten
Bezüge
Der Beamte hat nach Maßgabe besonderer landesgesetzlicher Vorschriften Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
8. ABSCHNITT
Sonstige Rechte des Beamten
Bezüge
Der Beamte hat nach Maßgabe besonderer landesgesetzlicher Vorschriften Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.