Tägliche Ruhezeiten
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Beamten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.
(Anm: LGBl.Nr. 22/2001)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Tägliche Ruhezeiten
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Beamten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.
(Anm: LGBl.Nr. 22/2001)