Nachweise
Ausbildungen und Prüfungen sind durch staatsgültige Zeugnisse, die Erlernung eines Lehrberufes ist nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes nachzuweisen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Nachweise
Ausbildungen und Prüfungen sind durch staatsgültige Zeugnisse, die Erlernung eines Lehrberufes ist nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes nachzuweisen.