Übergangsbestimmungen zum Oö. Landes- und Gemeinde- Dienstrechtsänderungsgesetz 2009
(1) Auf die bis zum Inkrafttreten des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2009 eingeleiteten Disziplinarverfahren ist der 13. Abschnitt in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
(2) ist nicht auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor Inkrafttreten des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2009 ereignet haben.
(Anm: LGBl.Nr. 93/2009)
