Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

(1) Die spezifischen Ziele gemäß und 7 sind mit geeigneten Maßnahmen wie insbesondere Verordnungen gemäß und Flächenwidmungsplänen gemäß zu unterstützen.

(2) Alle raumbedeutsamen Maßnahmen der Gemeinden, der Regionalverbände gemäß , des Kompetenzzentrums für Regionalentwicklung gemäß sowie der Akteurinnen und Akteure der gemäß entwickelten Kooperationen haben sich an diesen strategischen Zielen zu orientieren.