Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziel

Diese Verordnung dient der Festlegung von näheren Bestimmungen für die Notwendigkeit von Bauwerken und Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie die Zulässigkeit von damit im Zusammenhang stehenden Nutzungen und Verwendungen.