Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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VI. ABSCHNITT

Verwaltung der Landwirtschaftskammer

A. Finanzielle Gebarung

Einnahmen der Landwirtschaftskammer

Die Erfordernisse, die die Landwirtschaftskammer zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben benötigt, werden gedeckt:

1. durch Kammerumlagen, deren Höhe für jeweils ein Kalenderjahr von der Vollversammlung festgesetzt wird;

2. durch Einnahmen aus eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen oder auf Grund sonstiger Tätigkeiten und Leistungen;

3. durch allfällige Zuwendungen, insbesondere des Bundes und des Landes. (Anm: LGBl. Nr. 28/1973, 4/1996)