Abgabenbefreiung
Von der Landschaftsabgabe befreit sind Betreiberinnen bzw. Betreiber, deren Abgabenschuld im jeweiligen Kalenderjahr weniger als 120 Euro beträgt.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbefreiung
Von der Landschaftsabgabe befreit sind Betreiberinnen bzw. Betreiber, deren Abgabenschuld im jeweiligen Kalenderjahr weniger als 120 Euro beträgt.