Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktion der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten

Das nach mit der Vertretung der Vize­präsidentin bzw. des Vizepräsidenten betraute Mitglied übt bis zur Ernennung einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten nach dem Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz die Funktion der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten aus.