Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abstimmungsverzeichnis der Betriebswahlbehörden

Das endgültige Betriebswählerverzeichnis dient gleichzeitig als Abstimmungsverzeichnis. Die Stimmabgabe ist von einem Mitglied der Betriebswahlbehörde durch Anhaken, Ankreuzen oder durch ein geeignetes sonstiges Zeichen zu vermerken.