Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsüberleitung

Die auf Grund des O.ö. Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. Nr. 56/1967, errichtete Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich bleibt als Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich im Sinn dieses Landesgesetzes bestehen.