Rechnungsabschluß
Der Hauptausschuß hat der Vollversammlung einen Entwurf des Rechnungsabschlusses bis Ende Juni des folgenden Jahres zur Beschlußfassung vorzulegen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechnungsabschluß
Der Hauptausschuß hat der Vollversammlung einen Entwurf des Rechnungsabschlusses bis Ende Juni des folgenden Jahres zur Beschlußfassung vorzulegen.