Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Präsidium

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und den zwei Vizepräsidenten. Dem Präsidium obliegen:

1. die Vorbereitung der Beratungen der Vollversammlung und des Hauptausschusses;

2. die Behandlung von Berichten des Präsidenten und des Kammerdirektors;

3. sonstige ihm von der Vollversammlung in der Geschäftsordnung oder im Einzelfall durch Beschluß der Vollversammlung übertragene Aufgaben.