Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erweiterte Schulgemeinschaft

Zur Pflege und Förderung der zwischen den Berufs- und Fachschulen und dem Wirtschaftsleben notwendigen engen Verbindung können als erweiterte Schulgemeinschaft Formen der Zusammenarbeit zwischen den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, den Absolventenverbänden und den Schulen von der Schulbehörde vorgesehen werden.