Die Mitglieder des Landtages genießen die gleiche Immunität wie die Mitglieder des Nationalrates. Die Bestimmungen des des Bundes-Verfassungsgesetzes sind sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 17/1998)
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Mitglieder des Landtages genießen die gleiche Immunität wie die Mitglieder des Nationalrates. Die Bestimmungen des des Bundes-Verfassungsgesetzes sind sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 17/1998)