D. Mitglieder des Landtages
Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
D. Mitglieder des Landtages
Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.