Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigkeit

Der Dienststellenwahlausschuß für das Amt der Landesregierung und die beim Amt der Landesregierung eingerichteten Sprengelwahlausschüsse sind auch für die Durchführung der Wahl der Vertrauenspersonen zuständig.