Verfahren
(1) Über die Bildung des Landespersonalausschusses ist eine Niederschrift aufzunehmen.
(2) , 24 und 26 gelten sinngemäß.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Verfahren
(1) Über die Bildung des Landespersonalausschusses ist eine Niederschrift aufzunehmen.
(2) , 24 und 26 gelten sinngemäß.