Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zentralwahlausschuß

Auf die Bildung und die Tätigkeit des Zentralwahlausschusses sind die und 2 mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, daß den Wählergruppen so viele Mandate zustehen, wie dies ihrem Stärkeverhältnis im Landespersonalausschuß entspricht.