Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zum Oö. Pensionsanpassungsgesetz 2023

in der Fassung vor Inkrafttreten des Oö. Pensionsanpassungsgesetzes 2023 ist rückwirkend auf alle Ruhe- und Versorgungsbezüge, die erstmalig im Kalenderjahr 2022 (Wirksamkeit) zuerkannt wurden, nicht mehr anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 41/2023)