Übergangsbestimmung zum Oö. Pensionsanpassungsgesetz 2023
in der Fassung vor Inkrafttreten des Oö. Pensionsanpassungsgesetzes 2023 ist rückwirkend auf alle Ruhe- und Versorgungsbezüge, die erstmalig im Kalenderjahr 2022 (Wirksamkeit) zuerkannt wurden, nicht mehr anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 41/2023)
