Übergangsbestimmungen zum Zweiten
O.ö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996
Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die und 12 in der vor Inkrafttreten des Zweiten O.ö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 83/1996)
