Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. ABSCHNITT Bewerbung für die Wahl des Bürgermeisters

Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)

Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister gemäß wählbar sind alle Männer und Frauen, die

1. spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollenden,

2. am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die Voraussetzungen gemäß und 3 erfüllen und

3. in der Parteiliste des Wahlvorschlags ihrer wahlwerbenden Partei für die Wahl des Gemeinderats an erster Stelle gereiht sind.

(Anm: LGBl.Nr. 27/2009, 23/2013)