Dauer der Immunitätszusage
Die Gesamtdauer aller für ein bestimmtes Kulturgut erteilten Immunitätszusagen darf wirksam höchstens ein Jahr ab der Einfuhr betragen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Dauer der Immunitätszusage
Die Gesamtdauer aller für ein bestimmtes Kulturgut erteilten Immunitätszusagen darf wirksam höchstens ein Jahr ab der Einfuhr betragen.