Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bereiche der Kulturförderung

Unter Bedachtnahme auf die Ziele des Gesetzes () sind nach kulturpolitischer Bedeutung, künstlerischer Qualität und Innovation insbesondere zu fördern:

a) Bildende Kunst und Design;

b) Musik und darstellende Kunst;

c) Literatur;

d) Architektur;

e) Denkmalpflege, Ortsbildpflege und Altstadterhaltung im Sinne zeitgemäßer Revitalisierung;

f) Wissenschaft, Erwachsenenbildung und kulturelle Grundlagenforschung;

g) Brauchtums- und Heimatpflege;

h) elektronische Medien, Fotographie und Film;

i) unkonventionelle Kulturäußerungen und avantgardistische, sowie interdisziplinäre Kulturarbeit;

j) kulturelle Veranstaltungen und Präsentationen als Möglichkeit der Vermittlung des künstlerischen Schaffens.

(Anm: LGBl.Nr. 69/2011)