Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfahren

Die in Handhabung des Aufsichtsrechts ergehenden Maßnahmen sind durch Bescheid zu treffen. Auf das Verfahren vor der Landesregierung ist das AVG anzuwenden. Im aufsichtsbehördlichen Verfahren hat die KFL Parteistellung.