Beitragssonderregelungen
Bei einer Familienhospizfreistellung oder einer Pflegekarenz () gelten hinsichtlich der Beiträge die und 31 AlVG.
(Anm: LGBl.Nr. 81/2002, 90/2013)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Beitragssonderregelungen
Bei einer Familienhospizfreistellung oder einer Pflegekarenz () gelten hinsichtlich der Beiträge die und 31 AlVG.
(Anm: LGBl.Nr. 81/2002, 90/2013)