Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beitragssonderregelungen

Bei einer Familienhospizfreistellung oder einer Pflegekarenz () gelten hinsichtlich der Beiträge die und 31 AlVG.

(Anm: LGBl.Nr. 81/2002, 90/2013)