Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beitragshöhe

Die Höhe der Beiträge gemäß ist in der Satzung entsprechend den Anforderungen einer ausreichenden Krankenfürsorge () in Prozenten der Beitragsgrundlage festzusetzen.

(Anm: LGBl.Nr. 72/2002)