Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge gemäß ist in der Satzung entsprechend den Anforderungen einer ausreichenden Krankenfürsorge () in Prozenten der Beitragsgrundlage festzusetzen.
(Anm: LGBl.Nr. 72/2002)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge gemäß ist in der Satzung entsprechend den Anforderungen einer ausreichenden Krankenfürsorge () in Prozenten der Beitragsgrundlage festzusetzen.
(Anm: LGBl.Nr. 72/2002)