Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besitzer von Eigenheimen erhalten zusätzlich zu Leistungen aus dem Katastrophenfonds, wenn die Hilfe aus dem Katastrophenfonds und aus sonstigen öffentlichen, organisierten Aktionen geleisteten Unterstützungszahlungen unter 45 % des vom Katastrophenfonds anerkannten Schadens liegt, eine Ergänzungsbeihilfe, deren Höhe so bemessen ist, dass insgesamt 45 % der Schadenssanierung beglichen werden, wobei Eigenleistungen in die Höhe des anerkannten Schadens eingerechnet werden können.