Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt Jagdhaftpflichtversicherung

Mindestversicherungssumme

Für die im vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung wird pro Schadensereignis die Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro als Pauschaldeckung für Personenschäden (Schäden an einer oder an mehreren Personen) und/oder Sachschäden (einen oder mehrere Sachschäden) bestimmt.